tums am Einstellraum an einen Dritten voraus, dass auch das herrschende Gründstück die Hand wechselt. Zwar ist nicht zu verkennen, dass die Vertragsfreiheit es grundsätzlich zulässt, an sämtlichen denkbaren Mobilien oder Immobilien, einschliesslich Teilen von Grundstücken, ein Vorkaufsrecht zu errichten, also zu vereinbaren, dass der Berechtigte bei Eintritt eines Vorkaufsfalles die Sache erwerben kann. So können