A. Am 28. Oktober 2009 meldete Notar A. die Urschrift (Parzellierung/Kaufvertrag vom 22. Oktober 2009 zwischen B. und den Ehegatten C. und D.) beim Grundbuchamt an. Gemäss dieser Urschrift wird das Grundstück Gemeinde E. Gbbl. Nr. 1000 vom Eigentümer B. parzelliert und das neu zu eröffnende Grundstück Gemeinde E. Gbbl. Nr. 2000, worauf sich die Gebäude Nrn. 10 (Wohnhaus) und 20 (Einstellraum) befinden, an die Ehegatten C. und D. verkauft. Nach Ziff. IV/1 der Urschrift wird zulasten des Grundstücks Nr. 2000 und zugunsten des Grundstücks Nr. 1000 auf unbestimmte Zeit ein unselbständiges Baurecht eingeräumt.