5 grund der erwirkten Registersperre formell noch im Handelsregister eingetragen. Das ändert jedoch nichts daran, dass ihm am Tag der Anmeldung das Verfügungsrecht fehlte. Der Grundbuchverwalter hat daher aufgrund der Tatsache, dass B. an der Universalversammlung vom 12. Juni 2009 rechtmässig als Verwaltungsrat mit sofortiger Wirkung abberufen wurde, dessen Verfügungsrecht zu Recht abgelehnt.