Mit der Abwahl durch die Generalversammlung erlischt das Verfügungsrecht eines Mitglieds des Verwaltungsrates, eine Grundbuchanmeldung vorzunehmen. Daran ändert nichts, dass das Verwaltungsratsmitglied im Zeitpunkt der Grundbuchanmeldung wegen einer Registersperre noch im Handelsregister eingetragen war. Pouvoir de disposition concernant une réquisition d’inscription au registre foncier (art. 965 CCS, art. 16 ORF); pouvoir de cognition du conservateur du registre foncier