Daraus ergibt sich, dass die beiden Parzellen von Anfang an für die Erstellung eines Doppeleinfamilienhauses bestimmt waren, was die Entscheidungsfreiheit der Käufer faktisch erheblich einschränkte. Sowohl aus technisch-konstruktiven wie auch aus ästhetischen Gründen müssen die Erwerber unter diesen Umständen ein Gesamtkonzept verfolgt oder ihre Bauvorhaben doch zumindest (auch in zeitlicher Hinsicht) aufeinander abgestimmt haben.