Aus welchen Gründen die Beschwerdeführer mit dessen Unterzeichnung bis zwei Wochen nach Abschluss des Grundstückkaufvertrages zuwarteten, kann offen gelassen werden. Ihr Verhalten im Zusammenhang mit der Bauplanung deutet so oder anders darauf hin, dass sie sich im Zeitpunkt des Grundstückkaufvertrages bereits für ein konkretes Bauprojekt entschieden hatten.