2001, S. 228 f.; GUHL/KOLLER/DRUEY, Das schweizerische Obligationenrecht, 9. Aufl. 2000, S. 334 f. ). Ob eine solche Verbindung besteht, hängt nicht vom subjektiven Willen der Beteiligte ab, sondern ist aufgrund der objektiven Gegebenheiten zu beurteilen.