Am 26. Januar 2009 schlossen die Beschwerdeführer mit den Herren F. und G. den Grundstückkaufvertrag ab. Zwei Wochen später, am 12. bzw. 13. Februar 2009, unterzeichneten sie die Werkverträge mit der X. AG über die Erstellung des schlüsselfertigen DEFH. Gemäss den Ziffern 2 und 4 der Werkverträge ist das DEFH nach Massgabe der Konzepthausdokumentation, der Offerte Variante 2 und des Baubeschriebs vom 5. November sowie der Pläne vom 12. November 2008 zu erstellen. Am 20. März 2009 reichten die Beschwerdeführer schliesslich bei der Gemeinde D. das Baugesuch für die Erstellung des DEFH ein, welches am 25. Juni 2009 bewilligt wurde.