Im Baubeschrieb waren sämtliche Räume mit ihrer Grundausstattung bezüglich der Bodenbeläge, der Wände, der Decke und der elektrischen Installationen sowie die Kücheneinrichtung, die Sanitäranlagen und die Heizungsanlage aufgeführt. In der Offerte vom 5. November 2008 wurden der Festpreis für die schlüsselfertige Erstellung des DEFH Variante 2 auf Fr. 390'000.– und die Kosten für die von den Beschwerdeführern gewünschten Projektänderungen auf Fr. 8'000.– je Einfamilienhaus festgesetzt. Am 26. Januar 2009 schlossen die Beschwerdeführer mit den Herren F. und G. den Grundstückkaufvertrag ab.