5 3.3 Das Bundesgericht hat in drei Urteilen vom 25. Juli 2000, wovon eines in der BVR veröffentlicht wurde, diese noch vor der Einführung des Art. 6a HG ergangene Rechtsprechung als verfassungskonform gewürdigt (BVR 2001 S. 193 E. 3b/aa sowie unveröffentlichte Urteile BGer 2P.123/1999 und 2P.198/1999 vom 25.7.2000 E. 2a). Dabei hat es hervorgehoben, die Bemessung der Handänderungssteuer nach Massgabe aller vermögensrechtlicher Leistungen, die der Erwerber dem Veräusserer oder Dritten für das Grundstück zu erbringen habe, sei eine wirtschaftliche Vorschrift, deren Auslegung aufgrund wirtschaftlicher Ge-