Der definitive Entscheid, das DEFH durch die X. AG erstellen zu lassen, sei erst nach Unterzeichnung des Grundstückkaufvertrags gefällt worden. Alleine aus der zeitlichen Nähe der Unterzeichnung des Kaufvertrages und der Werkverträge könne nicht auf einen Vertragsverbund im Sinne von Art. 6a HG geschlossen werden. 3. 3.1 Gemäss Art. 1 i.Vm. Art. 5 HG ist bei Handänderungen von Grundstücken eine Handänderungssteuer zu entrichten. Die Steuer wird dabei auf Grund der Gegenleistung für den Grundstückerwerb bemessen (Art. 6 Satz 1 HG). Diese besteht aus allen vermögensrechtlichen Leistungen, die der Erwerber oder die Erwerberin dem Veräusserer oder der Veräusserin oder Dritten für das Grund-