3 nicht selten vorkomme, dass mit der Unterzeichnung eines Werkvertrages zugewartet werde, um höhere Handänderungssteuern in Anwendung von Art. 6a HG zu vermeiden. Schliesslich würden auch die konkreten Verhältnisse darauf hindeuten, dass der Wille der Beschwerdeführer nicht bloss auf den Landkauf, sondern auch auf den Abschluss eines Werkvertrages mit der X. AG bzw. den Kauf eines schlüsselfertigen DEFH gerichtet gewesen sei.