DEFH Handänderungssteuern zu bezahlen seien. Die Handänderungssteuer betrage somit nicht nur Fr. 5'261.75 für den Kaufpreis, sondern zusätzlich Fr. 14'040.– für den Werkpreis (1,8 % von Fr. 780'000.–). Gegen die Verfügung vom 28. August 2009 erhoben die Ehegatten A. und B. und C. am 22. September 2009 Einsprache. Mit Einspracheverfügung vom 17. November 2009 bestätigte das Grundbuchamt seine Veranlagungsverfügung.