Zu einem schlüsselfertigen Typenhaus gehört zwingend ein passendes Grundstück. Ob ein Bauherr, der die Erstellung eines solchen Hauses beabsichtigt, zuerst den Architekten bzw. Werkunternehmer oder zuerst das Bauland gefunden hat, kann nicht entscheidend sein. Massgebend ist vielmehr, welche Abmachungen im Zeitpunkt des Grundstückkaufs bestehen, wobei eine Werkvertragsabrede auch dann beachtlich sein kann, wenn ein eigentlicher Vertrag erst im Entwurf vorliegt (Erw. 5). Impôt sur les mutations (construction vendue clés en main)