5.2.1 Er macht auch geltend, er weise einen funktionellen Zusammenhang und eine qualifizierte Bezugsnähe zu dieser Liegenschaft auf, weil er sie im März 1991 durch Erbgang zu Alleineigentum erworben habe und weil er sie in der Folge aufgrund einer finanziellen Notlage habe verkaufen müssen. In diesem Kontext führt er eingehend aus, dass er gegen den Käufer der Liegenschaft Gemeinde J. Nr. 2000, K., Strafanzeige wegen Wuchers eingereicht habe und dass es in der Folge zu Prozessen vor verschiedenen Instanzen gekommen sei. Weiter weist er darauf hin, dass er auch gegen den Notar N., der den Kauf verurkundet habe, gerichtlich vorgehen wolle. Seine Ausführungen belegt er mit verschiede-