5. 5.1 In seinen Beschwerden 1 und 2 erwähnt der Beschwerdeführer zur Begründung seiner Auskunfts- und Einsichtsbegehren neben erbrechtlichen Gründen auch steuerrechtliche Ungereimtheiten, die er mit von ihm eingeholten Steuerauskünften über seine Verwandten zu belegen versucht.