4.2 Mit seiner Beschwerde 1 beantragt der Beschwerdeführer Auskunft darüber, welche Grundstücke seinem Onkel und seiner Tante gehören, sowie umfassende Einsicht in deren Grundbuchakten. Zur Begründung führt er namentlich aus, er benötige die Eigentümerauskünfte bzw. die Akteneinsicht zur Klärung seiner erbrechtlichen Ansprüche bzw. im Zusammenhang mit der Erstreitung seines Pflichtteils. Aus der Beschwerde geht implizit hervor, dass der Beschwerdeführer befürchtet, sein Vater und künftiger Erblasser habe ihn durch die Abtretung von Grundstücken an B. (Bruder von D.) sowie C. (Schwester von D.) benachteiligt und auf diese Weise sein Pflichtteilsrecht verletzt.