Zur Begründung führt er namentlich aus, er habe das durch Erbgang zu Alleineigentum erworbene Grundstück in einer Notlage an K. verkauft, gegen welchen er in der Folge wegen Wuchers Strafanzeige eingereicht habe. Überdies strebe er einen Enteignungsrevisionsprozess gegen verschiedene Bahngesellschaften an. Seine diesbezüglichen Rechte könne er allerdings nur via Einsichtnahme in sämtliche Grundbuchvorgänge wahrnehmen. Weiter verweist er erneut auf seine rechtliche Stellung als pflichtteilsgeschützter Erbe seines Vaters D. und betont, dass seine Rechte aktuell gefährdet seien und er daher ein ausreichendes Interesse an der Einsicht in die Grundbuchakten habe.