3 B. Gegen die Verfügung des Grundbuchamts vom 14. Dezember 2009 führt A. mit Eingabe vom 8. Januar 2010 Beschwerde bei der JGK (nachfolgend: Beschwerde 3). Er beantragt im Wesentlichen, die angefochtene Verfügung sei ausser Kraft zu setzen und ihm sei umfassende Einsicht in die Grundbuchakten des Grundstücks Gemeinde J. Nr. 2000 zu gewähren. Zur Begründung führt er namentlich aus, er habe das durch Erbgang zu Alleineigentum erworbene Grundstück in einer Notlage an K. verkauft, gegen welchen er in der Folge wegen Wuchers Strafanzeige eingereicht habe.