II. A. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2009 ersuchte A. das Grundbuchamt um Einsichtnahme in die Grundbuchakten des Ehepaars E. (Cousin von A.) und F., wohnhaft an der G.-Strasse 10 in der Ortschaft H.. Er wollte namentlich wissen, ob es sich beim Grundeigentum in der Gemeinde I. um eine Eigentumswohnung, ein Altersheim oder ein Haus handle und ob der Grundbesitz in der Gemeinde I. E., F. oder beiden gemeinschaftlich gehöre. Weiter ersuchte er um Zusendung eines Grundbuchauszugs über deren Grundbesitz in der Gemeinde I.. Zur Begründung seiner Begehren führte er wiederum erb- und steuerrechtliche Interessen ins Feld.