Mit Schreiben vom 11. Juni und vom 23. Juli 2009 ersuchte das Grundbuchamt Notar A. um Nachreichung der Erbgangsurkunde von D. sowie um eine Löschungsbewilligung von sämtlichen anerkannten Erben des Verstorbenen. Daraufhin verlangte Notar A. eine rechtsmittelfähige Abweisungsverfügung hinsichtlich der beantragten Löschung der Grundpfandverschreibung.