Erlass von Handände- rungs- und Pfandrechtsabgaben bei Erwerbungen zur Wohnbau- und Eigentumsförderung, in BN 1991 S. 317). Zusicherungen oder die Ausrichtung von Verbilligungsbeiträgen an die Mietzinse wurden demnach in der Praxis als «Leistung an die mit dem Grundstück zu erfüllende Aufgabe» anerkannt. In Fällen wie dem vorliegenden hat das Grundstück im Rahmen der Wohnbauförderung die Aufgabe, verbilligte Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen. Die Kantonsleistungen fliessen in diesem Sinn an die zu erfüllende Aufgabe des Grundstücks.