5.4 Wie oben (E. 4.2) ausgeführt wurde, sah schon das aHPAG – aber im Sinne eines Erlasstatbestandes und nicht als Steuerbefreiungstatbestand – wie anschliessend das aHPG eine Befreiung der Handänderungssteuer vor bei Leistungen des Kantons an den Erwerb eines Grundstücks oder die damit zu erfüllende Aufgabe. Aus den Materialien zum aHPAG, zum aHPG und zum HG geht nicht hervor, was unter Leistungen «an die mit dem Grundstück zu erfüllende Aufgabe» zu verstehen ist. Auch hatte sich die Rechtsprechung, soweit ersichtlich, bislang nicht mit dieser Frage auseinanderzusetzen.