Der RRB 2130 stützt sich insbesondere auf das Gesetz über die Verbesserung des Wohnungsangebotes, das Dekret über die Wohnbau- und Eigentumsförderung sowie auf die Verordnung vom 9. Dezember 1992 über die Wohn- bau- und Eigentumsförderung (BSG 854.171). Der Verpflichtungskredit wurde anhand des Wohnungsanteils der Gesamtanlagekosten berechnet, wobei die Mietzinse für 17 neue Mietwohnungen während höchstens 25 Jahren (voraussichtlich 1994 bis 2018) verbilligungsberechtigt sind. Voraussetzung für die Ausrichtung der Verbilligungen ist unter anderem, dass gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen der Mieter und eine gewisse Belegung der Wohnungen – entsprechend den Art.