4.3 Am 1. Oktober 1978 trat das Gesetz vom 7. Februar 1978 über die Verbesserung des Wohnungsangebotes (BSG 854.1) in Kraft. Dabei sollten unter anderem mit der Förderung des Erwerbs von Wohnungs- und Hauseigentum sowie der Förderung des Wohnungsbaus sozial-, beschäftigungs- und regionalpolitische Ziele verfolgt werden; zu diesem Zweck sollten einmalige oder periodische Beiträge ausgerichtet werden (aArt. 2 und 3 [vgl. GS 1978 S. 42 ff.], aufgehoben mit der Änderung vom 7. April 2003). Gestützt auf dieses Gesetz wurde das Dekret vom 10. September 1992 über die Wohnbau- und Eigentumsförderung (Dekret VI zum Gesetz über die Verbesserung des Wohnungsangebots;