ROLAND PFÄFFLI, Rechtsprechung und ausgewählte Rechtsfragen 1993, in BN 1993 S. 125 ff. Nr. 66; BVR 1996 S. 354 E. 4a; in diesem Sinne auch die Weisung der damaligen Justizdirektion vom 28. September 1992 an die Grundbuchämter und die praktizierenden Notare, S. 3 f.). Im zitierten Vortrag betreffend die Revision HPG wurde weiter ausgeführt, der Begriff der staatlichen «Leistung» sei weit gefasst und erfasse z.B. auch einen Einnahmeverzicht. Der Grosse Rat strich in der 2. Lesung denjenigen Teil von Art. 12 Bst. g aHPG, der verlangte, dass die Leistung (des Kantons) mindestens die Höhe der Handänderungssteuer zu erreichen habe.