3.3 Die Deklaration der Handänderungssteuer durch den Steuerpflichtigen und die Veranlagung durch das Grundbuchamt erfolgen auf demselben Formular. Die Veranlagung auf dem unteren Teil des Formulars besteht darin, dass vom Grundbuchamt eines der sechs zur Verfügung stehenden Kästchen angekreuzt wird. In der vorliegenden Veranlagungsverfügung vom 31. Oktober 2008 hat der Grundbuchverwalter das Kästchen «Veranlagung gemäss Selbstdeklaration» angekreuzt. Darin besteht das Dispositiv der Verfügung. Weil das Grundbuchamt im Dispositiv Bezug auf die Selbstdeklaration nimmt, ergibt sich die Begründung der Verfügung aus der Selbstdeklaration der Beschwerdeführerin.