D. Mit Eingabe vom 2. Oktober 2009 führt die Stiftung X. bei der Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion (JGK) Beschwerde gegen die Verfügung des Grundbuchamts vom 3. September 2009. Sie stellt zusammengefasst die Rechtsbegehren, die Verfügungen des Grundbuchamts vom 5. März 2009 und vom 3. September 2009 seien aufzuheben und das Grundbuchamt sei anzuweisen, den Betrag von Fr. 181'800.– zuzüglich Verzugszins von 4 % seit wann rechtens zurückzuerstatten. Eventuell sei die Sache zur neuen Entscheidung an das Grundbuchamt zurückzuweisen.