A. Mit Kaufvertrag vom 21. August 2008 erwarb die Stiftung X. von der Genossenschaft Y. die Grundstücke Gemeinde A. Gbbl. Nrn. 1000, 2000, 3000-1-1 bis 3000-1-14, 3000-21 bis 3000-37 und 3000-1-67 bis 3000-1-76. Am 2. September 2008 meldete Notar B., der den Kaufvertrag beurkundet hatte, das Geschäft beim Kreisgrundbuchamt (heute: Grundbuchamt) an und reichte gleichzeitig die Deklaration und Veranlagung der Handänderungs- und Pfandrechtssteuern ein. Darin deklarierte er einerseits eine Handänderungssteuer von Fr. 181'800.– auf einer Bemessungsgrundlage von Fr. 10'100'000.– und in Anwendung eines Steuersatzes von 1,8 %, welche er am 3. September 2008 bezahlte.