3 hat jedoch zur Folge, dass nach Art. 30e Abs. 1 BVG unzulässige Verfügungen nicht vollzogen werden dürfen. Die Übertragung eines Miteigentumsanteils auf den Ehegatten kann ohne Rücksicht auf eine angemerkte Veräusserungsbeschränkung erfolgen (Art. 30e Abs. 1 BVG). Die Anmerkung bleibt allerdings bestehen. Sie kann, mit Ausnahme der im Gesetz vorgesehenen Fälle (Art.