Das Gesuch sei am 22. April 2009 eingereicht worden. Zwischenzeitlich sei die angefochtene Verfügung ergangen, wobei die Auskunft des Regierungsstatthalters vom 16. April 2009, es sei kein Gesuch eingereicht worden, nicht ganz korrekt gewesen sei, da ja schriftlich nachgefragt worden sei, was benötigt werde. 2.4 Der Regierungsstatthalter hat in seiner Verfügung vom 10. Dezember 2008 für das angemeldete Geschäft eine Ausnahmebewilligung vom Zerstückelungsverbot und die Freistellung der Wohnhausparzelle aus dem Geltungsbereich des