5.3 Wie oben (E. 3.2) bereits ausgeführt, besteht der Zweck der Beschränkung der Verfügungsbefugnis von Art. 172 DBG darin, der schweizerischen Steuerbehörde den Zugriff auf das der Steuersicherung dienende Grundstück zu erhalten, bevor es verkauft wird. Die Frage stellt sich, ob im vorliegenden Fall überhaupt ein Bedürfnis nach einer solchen Sicherung der Zugriffsmöglichkeit besteht.