4.2 Zunächst ist festzuhalten, dass Art. 172 DBG unabhängig davon gilt, ob der Erwerber in der Schweiz oder im Ausland Wohnsitz hat. Für die Steuerbehörde liegt eine Gefährdung ihrer Steuerforderung auch dann vor, wenn das der Sicherung dienende Grundstück an eine in der Schweiz wohnende Person veräussert wird. Die objektiven Voraussetzungen von Art. 172 Abs. 1 DBG müssen einzig beim Veräusserer vorliegen (HANS FREY, in Zweifel/Athanas [Hrsg.], Kommentar zum schweizerischen Steuerrecht, Bd. I/2b, 2. Aufl. 2008, Art. 172 DBG N. 14).