Im Weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass A. an der Ablösung des auf der Liegenschaft im Grundbuch eingetragenen Nutzungsrechts zu Gunsten von E. einen höheren Anteil als seine Geschwister übernimmt. Die Abfindung des Nutzungsrechts wurde mit Fr. 106'848.– kapitalisiert. Die vier Geschwister schulden damit E. je einen Betrag von Fr. 26'712.–. A. übernimmt jedoch Fr. 71'712.–, während die Anteile von B., C. und D. je Fr. 11'712.– betragen (Ziff. 4.4 des Erbteilungsvertrags). Der Mehrbetrag von Fr. 45'000.– steht gemäss Ziffer 4.1 des Erbteilungsvertrags in direktem Zusammenhang mit der Zuweisung des Grundstücks Gbbl.