C. Gegen die Einspracheverfügung des Grundbuchamts vom 12. Dezember 2007 erhebt die Erbengemeinschaft F. am 11. Januar 2008 Beschwerde bei der Justiz- , Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK). Sie beantragt die Aufhebung der Veranlagungsverfügung vom 16. August 2007 und der darauf folgenden Einspracheverfügung vom 12. Dezember 2007. Die Handänderungssteuer sei auf den Betrag von Fr. 961.65 gemäss Selbstdeklaration zu veranlagen. Zudem sei der Anteil der aufgrund der Veranlagungsverfügung durch die Erbengemeinschaft F. zu viel bezahlten Handänderungssteuern nebst Zins von 5% seit Einzahlungstag zurückzuerstatten.