Für den endgültigen rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundeigentum bedarf es zusätzlich des Grundbucheintrags, weil das Eigentum an Nachlassgrundstücken ohne Eintragung im Grundbuch nicht von der Erbengemeinschaft auf den einzelnen Erben übergeht. Im Weiteren wird von den Grundbuchämtern die notarielle Beglaubigung der Unterschriften derjenigen Erben auf dem Erbteilungsvertrag oder der Anmeldung verlangt, welche die Anmeldung nicht persönlich beim 7