21 Abs. 2 HG). Der Verzugszins beträgt 3,5 % für das Jahr 2007, 4 % für das Jahr 2008 und wiederum 3,5 % für das Jahr 2009 (Art. 21 Abs. 3 HG i.V.m. Anhang I der Verordnung vom 18. Oktober 2000 über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit [Bezugsverordnung, BEZV; BSG 661.733]).