6.5 Das Kreisgrundbuchamt hat die Handänderungssteuer auf dem Kaufpreis für sämtliche Grundstücke gemäss Kaufvertrag vom 26. Juli 2007 (Fr. 3'505'084.–) plus auf einem Werkpreis von Fr. 16'157'100.–, ausmachend Fr. 19'662'184.–, erhoben. Der Werkpreis setzt sich aus der in der Vereinbarung vom 23. Juli 2007 genannten Summe der Einzelverträge von Fr. 14'709'100.– und der Verträge für die Einstellhallenplätze von Fr. 2'464'000.– zusammen. Von dieser Summe werden die Werkpreise für zwei Häuser aus der 2. Bauetappe im Betrag von total Fr. 904'000.– (2 mal Fr. 452'000.–) und für vier Garagen im Betrag von total Fr. 112'000.– (4 mal Fr. 28'000.–), die nicht von C. erworben wurden, abgezogen.