Zu beachten ist, dass die hievor beschriebenen Planungsschritte allesamt vor dem Kauf des Baulandes durch den Beschwerdeführer stattfanden. Die Einholung der Baubewilligung, die Offerte für den Gesamtwerkvertrag, die Suche nach Käufern für die Wohneinheiten und die schriftliche Übernahmegarantie des Beschwerdeführers erfolgten zu einem Zeitpunkt, als die Erbengemeinschaft B. noch Eigentümerin des für die Überbauung vorgesehenen Landes war.