Offerte belegen, dass die Überbauung bereits detailliert projektiert war. Nach der unbestrittenen Darstellung des Beschwerdeführers besorgte die Y. AG die Suche nach Käufern für die geplanten Häuser und Wohnungen. Aus der Vereinbarung vom 15. Mai 2003 geht hervor, dass die Überbauung «E.» in 5 Bauetappen realisiert werden sollte. Zwar finden sich in den Akten keine Werkverträge, doch ist anzunehmen, dass – entgegen dem Eindruck, den die Offerte von 2002 erwecken könnte – nicht die Y. AG den Werkpreis für die gesamte Überbauung an die X. AG bezahlte. Vielmehr wurden die konkreten Werkverträge vermutlich mit den einzelnen Käufern abgeschlossen.