Sodann wird geregelt, dass mit Unterzeichnung des Kaufvertrags über diese Objekte die Vergütung der Werkvertragssumme von total Fr. 17'173'100.– zur Zahlung fällig werde. In Bezug auf drei Häuser der Bauetappe 4 wird schliesslich festgehalten, C. werde sie zum Werkpreis von Fr. 1'590'000.– kaufen, falls sie bis zum 31. Oktober 2007 nicht an Dritte verkauft worden seien.