4.4 Am 23. Juli 2007, also drei Tage vor Abschluss des oben (Bst. A.) erwähnten Kaufvertrags für die 109 Grundstücke, schloss C. erneut eine Vereinbarung mit der X. AG ab. Darin ist vorab festgehalten, dass C. per 31. Juli 2007 «Resteinheiten» der Überbauung in der Gemeinde D. erwerbe. Gemäss beigelegter Liste handelt es sich um 27 Wohneinheiten und 88 Parkplätze aus allen 5 Bauetappen. Sodann wird geregelt, dass mit Unterzeichnung des Kaufvertrags über diese Objekte die Vergütung der Werkvertragssumme von total Fr. 17'173'100.– zur Zahlung fällig werde.