Der verurkundende Notar deklarierte und entrichtete die Handänderungssteuer auf dem Betrag von Fr. 3'505'084.–, also auf dem Kaufpreis der Grundstücke. In seiner Verfügung vom 14. März 2008 erhob das Kreisgrundbuchamt ausser auf dem Kaufpreis zusätzlich eine Handänderungssteuer auf dem Betrag von Fr. 16'157'100.–. Dabei handelt es sich um die Werkvertragssumme, die C. der X. AG gemäss einer Vereinbarung vom 23. Juli 2007 schuldet.