3.1.2 Die Vergabe der Investitionskredite erfolgt nach Auskunft der BAK zur Hauptsache aus Bundesmitteln. Seit dem Jahr 1963 stellt der Bund dem Kanton Bern zuhanden der BAK jährlich neue Mittel für die Gewährung von Investitionsdarlehen an natürliche Personen und Körperschaften zur Verfügung (Art. 105 Abs. 1 Bst. a LwG). Die Bundesmittel bei der BAK stellen eine Schuld gegenüber dem Bund dar. Im Jahr 2007 wurden keine neuen Bundesmittel für Investitionsdarlehen bezogen. Der Bestand betrug Ende 2007 CHF 375.98 Mio. (vgl. 65. Geschäftsbericht 2007 BAK, 2008, S. 15;