Mit Veranlagungsverfügung vom 13. Februar 2008 veranlagte das Kreisgrundbuchamt die Handänderungssteuer auf CHF 6'174.–. Diese Veranlagung erfolgte gestützt auf die Selbstdeklaration der Handänderungssteuer auf dem Formular „Deklaration und Veranlagung von Handänderungs- und Pfandrechtssteuern“, welche nach Rücksprache mit dem Grundbuchamt von A. und B. erstellt wurde.