A. A. und B. erwarben mit öffentlich beurkundetem Vertrag vom 13. Dezember 2007 (Urschrift Nr. 1000 von Notar C.), im Grundbuch eingetragen am 21. Januar 2008, das landwirtschaftliche Gewerbe D. in der Einwohnergemeinde E.. Der Kaufpreis für das Grundeigentum betrug CHF 343’000.–. Die entsprechende Erwerbsbewilligung wurde vom Regierungsstatthalteramt mit Verfügung vom 19. Dezember 2007 erteilt. Im Zusammenhang mit dieser Eigentumsübertragung bewilligte das zuständige Organ der Bernischen Stiftung für Agrarkredite (BAK) am 3. Dezember 2007 die Ausrichtung eines Investitionsdarlehens in der Höhe von CHF 150'000.–. Dieses Darlehen wurde zum Zwecke des Umbaus des Wohnhauses erteilt.