5 Vorkaufsrechts zu einem Wechsel des Käufers führt, ist indessen keine unzulässige Bedingung, die den Eintrag des ursprünglichen Käufers zu hindern vermag. Die Vertragserklärungen von Verkäufer und Käufer sind in solchen Fällen regelmässig unbedingt (PETER JÄGGI, Über das vertragliche Vorkaufsrecht, in ZBGR 1958 S. 65 ff., 78).