Zwar besteht die Möglichkeit, dass sich nach dem Grundbucheintrag herausstellt, dass das ausgeübte, aber von den Parteien bestrittene Vorkaufsrecht besteht, so dass die Vorkaufsberechtigten in den Vertrag eintreten. Die theoretische Möglichkeit, dass ein Kaufvertrag nach erfolgtem Eintrag infolge Ausübung eines