2007 [fortan: Grundlagen], N. 1501 ff.). Im Falle der Ausübung eines (gesetzlichen) Vorkaufsrechts wird der Ausweis für die Eigentumsübertragung durch den Vertrag des Verkäufers mit dem Käufer, die Ausübungserklärung des Vorkaufsberechtigten und die Zustimmungserklärung des Eigentümers erbracht (Art. 18 Abs. 1 Bst. d GBV; vgl. ROLAND PFÄFFLI, Der Ausweis für die Eigentumseintragung im Grundbuch, Diss. St. Gallen 1999, S. 95, 99 f.). Die Zustimmungserklärung ist vom jeweiligen, im Grundbuch eingetragenen Eigentümer einzuholen. Es kann sich dabei um den Verkäufer oder – wenn dieser bereits im Grundbuch eingetragen worden ist – um den Käufer handeln.