4 auch derjenigen, die im Erbvertrag dem Beschwerdeführer zugesprochen worden sind. Erst in der Erbteilung können ihm die Grundstücke, auf die er gemäss der Teilungsvorschrift Anspruch hat, zugeteilt werden. Gestützt auf den Erbvertrag, der nur schuldrechtliche Wirkung gegenüber seiner Schwester hat, die neben ihm einzige Erbin ist, kann der Beschwerdeführer nicht verlangen, dass er im Grundbuch als Eigentümer der zur Diskussion stehenden Grundstücke eingetragen wird.